AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Simon Objekteinrichtungen, Inhaber Hermann Simon e.K.


§ 1 GELTUNGSBEREICH; BESTELLUNGEN; SCHRIFTFORM

1. Lieferungen erfolgen nur an allgemeine Bildungsträger (d. h. im Wesentlichen Grund-/
Haupt-/ Realschulen, Gymnasien und Weiterbildende Schulen, Berufliche Schulen,
Fachhochschulen sowie Universitäten etc.) bzw. an die jeweiligen Schulträger, an lokale und
regionale Behörden (Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Landratsämter etc.), staatliche
Behörden und Verwaltungen der öffentlichen Hand, öffentliche Kindergärten, kirchliche
Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und deren Unterorganisationen z. B. Deutsches Rotes
Kreuz, Caritas, Arbeiter Samariterbund etc.), an medizinische Einrichtungen (z.B.
Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken) und an alle Militäreinrichtungen.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, wenn und soweit nichts
anderes individuell vereinbart worden ist, für alleVerträge, nach denen wir gegenüber
unserem Vertragspartner – soweit dieser Unternehmerim Sinne von § 14 BGB, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
(nachfolgend „Kunde“) – zu Warenlieferungen verpflichtet sind. Entgegenstehenden bzw.
von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des
Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen des Kunden Lieferungen
vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen,
gültigen Fassung auch für alle zukünftigen, gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen
uns und dem Kunden, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder, falls
eine solche nach den Umständen nicht erwartet werden kann, durch die Entgegennahme der
Lieferung erkennt der Kunde diese Verkaufsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

2. Unsere Angebote bzw. die Annahme von Bestellungen des Kunden sind, da wir reiner
Zwischenhändler sind, freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist und stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten
und der Beschaffbarkeit der Ware zu den vereinbarten, wirtschaftlich vertretbaren
Konditionen, soweit wir eine mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben.

3. Unsere Angebote bzw. Bestellungen des Kunden erfolgen in der Regel schriftlich per
Telefax oder auf dem Postwege, ausnahmsweise auch in Eilfällen per E-Mail. Maßgeblich für
den Inhalt der Bestellung des Kunden und Art, Umfang und Qualität der von uns zu
erbringenden Warenlieferung ist allein unser schriftliches, in der Regel per Telefax oder per
Mail übermitteltes Angebot bzw. unsere auf telefonische Bestellungen erfolgende schriftliche
Auftragsbestätigung. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung der Bestellung getroffen werden, sowie jegliche Änderungen, der Rücktritt vom
Vertrag oder dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses
Schriftformerfordernis selbst sowie für jegliche sonst in diesen Verkaufsbedingungen
enthaltene Schriftformerfordernisse.

§ 2 TERMINE; LIEFERUNGEN

1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen uns und dem Kunden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sindund verstehen sich als Termine, zu denen
die Ware spätestens angeliefert wird. In zumutbaremUmfang sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt.

2. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wir sind
berechtigt, mit der Auftragsbestätigung oder später– falls wir nach Vertragsabschluss
Informationen erhalten sollten, die die Gewährung eines Kredites in der sich aus der
Bestellung ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen – einen
Nachweis über die Kreditwürdigkeit und nach unseremErmessen gegebenenfalls eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder von dem Vertrag
zurückzutreten.

3. Alle Ereignisse oder Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen und die uns in von uns
nicht zu vertretender Weise die Erfüllung unserer Vertragspflichten unmöglich oder
unzumutbar machen, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Lieferfristüberschreitungen durch
unsere Lieferanten bzw. sonstige Auftragnehmer, Rohstoff-, Energie- oder
Arbeitskräftemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten bei der
Transportmittelbeschaffung, Verfügungen von hoher Hand und ähnliche Hindernisse befreien
uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungeneinschließlich einer angemessenen
Anlaufzeit von der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, wenn die
vorgenannten Ereignisse oder Umstände bei unseren Lieferanten oder sonstigen Dritten, derer
wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu
Lieferschwierigkeiten führen, ohne dass diese dies zu vertreten hätten. Beginn und Ende
derartiger Ereignisse oder Umstände werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dauern
derartige Ereignisse oder Umstände länger als 3 Monate an, sind wir zum – auch lediglich
teilweisen – Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei in diesem Falle lediglich bereits
erbrachte Gegenleistungen des Kunden zurückzuerstatten sind. Der Kunde ist bei Vorliegen
dieser Ereignisse oder Umstände nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit
diese uns unangemessen lange von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreien bzw. ein
Festhalten am Vertrag für den Kunden aufgrund dieser Ereignisse oder Umstände zu
unangemessenen, unzumutbaren Nachteilen führt.

4. Versendungen und Transport der Ware erfolgen innerhalb Deutschlands und ins
europäische Ausland und ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Kunden, sofern nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die Übernahme der
Beauftragung von Transport- bzw. Speditionsunternehmern bzw. die Übernahme der
Versendungs- und Transportkosten durch uns führt nicht automatisch auch zur Gefahrtragung
durch uns. Lieferungen ins außereuropäische Auslandbedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5. Einwegverpackungen werden mit Bereitstellung derWare zur Versendung an den Kunden
übereignet und von uns nicht zurückgenommen. Der Kunde ist mit Vertragsschluss durch uns
als Dritter im Sinne von § 11 Verpack-VO bzw. § 16 KrW-/AbfG beauftragt, die Verpackung
gemäß den einschlägigen Vorschriften zu behandeln; die ordnungsgemäße Verwertung bzw.
Entsorgung ist uns auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Bei Mehrwegverpackungen
und – Transportmitteln geht auch das Pfand zu Lasten des Kunden. Entsprechende
Mehrwegmaterialien sind, soweit sie nicht mehr benötigt werden, vom Kunden auf dessen
Gefahr und Kosten ordnungsgemäß zu lagern und nach unseren Anweisungen gegebenenfalls
an unseren Lieferanten bzw. an von uns beauftragte Speditions- bzw. Transportunternehmen
zurückzugeben. Nach Rückgabe erfolgt die Erstattungdes Pfandes ausschließlich durch
denjenigen, an den es geleistet wurde.

 

§ 3 PREISE; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Unsere Preise verstehen sich rein netto „ab Lager“, einschließlich normaler Verpackung
und ausschließlich Versand. Die Umsatzsteuer ist vom Kunden in der jeweils aktuell
gesetzlich gültigen Höhe zusätzlich zu erstatten. Bei einem Bestellwert unter 100 Euro netto
berechnen wir für Lieferungen im deutschen Inland eine Versandkostenpauschale in Höhe
von 7,50 Euro netto. In Ausnahmefällen (z.B. Inselnund Halligen) und bei Lieferungen ins
Ausland müssen wir eine höhere Pauschale bzw. die tatsächlich anfallenden Kosten in
Rechnung stellen.

2. Die in unseren Angeboten bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten Preise sind
freibleibend und geben jeweils den aktuellen Marktpreis zuzüglich unserer
Kostenbestandteile und Aufschläge wieder. Wir behalten uns insofern Änderungen vor, als
sich zwischen Bestellung und Lieferung zu unseren Lasten Änderungen bezüglich des
Marktpreises oder unserer Gestehungskosten ergeben.Der Kunde ist zur Zahlung der bei
Lieferung jeweils gültigen aktuellen Preise verpflichtet.

3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere Preise ab Lager – wobei
hierunter der Ort zu verstehen ist, an dem wir die Ware von unserem Lieferanten beschaffen.
Insbesondere bei Lieferungen mit Zielorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie
bei auftragsgemäßer Beschaffung von Waren aus dem Ausland gehen jegliche mit Aus- bzw.
Einfuhr der Ware verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben zu Lasten
des Kunden. Der Kunde hat ferner bei derartigen Bestellungen mit vertraglich vereinbartem
Auslandsbezug auch für sämtliche behördliche Genehmigungen im In- und Ausland zu sorgen.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur dann zulässig, sofern es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 RÜCKGABRECHT, MÄNGELHAFTUNG

1. Der Kunde kann alle bei uns erworbenen Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt uneingeschränkt zurücksenden; mit der rechtzeitigen Rücksendung (es
zählt der Poststempel der Rücksendung) tritt er vomVertrag zurück. Zur Fristwahrung genügt
die Mitteilung des Rücknahmeverlangens innerhalb dieses Zeitraums postalisch oder per
E-Mail unter: simon-objekt.de, Telefon 0851-73494 oder per FAX Nr. 0851-72660. Anschrift
Simon Objekteinrichtungen, Regensburger Str. 54, 94036 Passau. Die Rücksendung an
unsere auf der Rechnung angegebene Adresse erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die
gelieferten Artikel sind immer vollständig mit allem Zubehör, Bedienungsanleitungen und
sonstigen Begleitpapieren sowie mit der Originalverpackung an uns zurück zu senden. Sollten
die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigungen aufweisen,
behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen.

2. Der Kunde ist vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Bestimmungen dieser
Verkaufsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag ansonsten nur berechtigt, sofern eine von
uns zu vertretende vertragliche oder gesetzliche Pflichtverletzung vorliegt und er uns
schriftlich erfolglos unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und Androhung des
Rücktritts abgemahnt hat. Besteht die Pflichtverletzung in von uns zu vertretenden Mängeln,
gilt für die Rücktrittsrechte des Kunden ausschließlich die Regelung über
Mängelhaftungsrechte in § 4 Ziffern 3 ff. dieser Verkaufsbedingungen.

3. Der Kunde hat bei Erhalt einer Lieferung diese zunächst von seinen übrigen
Warenbeständen getrennt zu halten und umgehend sorgfältig und eingehend, nicht nur
oberflächlich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind innerhalb von zwei Werktagen nach
Erhalt der Lieferung uns gegenüber schriftlich per Telefax zu rügen. Zeigt sich ein bei der
Untersuchung selbst bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht erkennbarer Mangel erst
später, so muss die schriftliche Mängelrüge binnen zwei Werktagen nach Erkennbarkeit des
betreffenden Mangels per Telefax uns gegenüber erfolgen; anderenfalls gilt die Lieferung
auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden
genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Unterlässt der Kunde nach den
vorstehenden Vorschriften die Mängelrüge, so verliert er jegliche Rechte bezüglich dieser
Mängel, auch die aus vertraglicher und gesetzlicherMängelhaftung, sofern der Mangel durch
uns nicht arglistig verschwiegen wurde, wir unsere Verpflichtung zur Beseitigung eines
Mangels nicht bereits ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder wir nicht den Mangel zu
vertreten haben.

4. Irrtümer bei den Modellbeschreibungen und Abbildungen sowie technische Änderungen
durch den Hersteller sind vorbehalten. Von uns ggf.gelieferte Proben sind für die Qualität der
vertraglich vereinbarten Lieferung nicht maßgeblich. Geliefert wird jeweils Ware von
marktüblicher Art und Güte. Die Übernahme einer Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie
durch uns setzt in jedem Falle die ausdrückliche schriftliche Bezeichnung unseres
Haftungswillens als Garantie bei Vertragsschluss voraus. Mindesthaltbarkeitsangaben sowie
das Vorhandensein bestimmter vertraglich vereinbarter Qualitäten der Ware setzt deren
ordnungsgemäße Behandlung durch den Kunden voraus.

5. Der Kunde ist verpflichtet, gerügte Ware ordnungsgemäß zu lagern und gegebenenfalls
erforderliche Schadensbegrenzungsmaßnahmen in Abstimmung mit uns durchzuführen. Ein
eigenständiger Weiterverkauf bzw. eine Verarbeitunggerügter Warenlieferungen ohne
vorherige schriftliche Abstimmung mit uns ist in keinem Falle zulässig; bei einem Verstoß
hiergegen verliert der Kunde jegliche, auch gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Dies gilt
entsprechend bei einer Vermischung bzw. Vermengung der gerügten Warenlieferung mit
anderen, beim Kunden vorhandenen Warenbeständen. Gerügte Warenlieferungen sind
komplett zurückzugeben, wobei die Beauftragung eines Speditions- bzw.Transportunternehmens
sowie der Ort der Rücklieferung nach unseren Anweisungen zu erfolgen hat.

6. Für unsere Lieferungen übernehmen wir vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Mangelrüge
und der ordnungsgemäßen Behandlung der gerügten Waren in der Weise Mängelhaftung, daß
wir Mängel, deren Vorhandensein von uns zu vertreten ist, durch Ersatzlieferung beseitigen.
Wir haften nicht für Mängel, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Lieferungen durch den
Kunden oder durch Dritte, die weder unsere Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen sind,
entstehen und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstehende weitere Schäden. Unser
Recht aus § 439 Abs. 3 BGB, die Ersatzlieferung zu verweigern, bleibt unberührt. Zur
Ersatzlieferung ist uns vom Kunden in der Mängelrüge eine angemessene Frist einzuräumen.
Bei vollständigem Fehlschlagen der Ersatzlieferung trotz dreimaliger Versuche durch uns und
im Fall des § 439 Abs. 3 BGB bleibt es dem Kunden vorbehalten, Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Sonstige,
auch gesetzliche Mängelhaftungs- oder Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,
sofern wir nicht den Mangel zu vertreten haben odereine verschuldensunabhängige Garantie
bzw. Zusicherung übernommen haben. Für Schadensersatzansprüche gelten die
nachfolgenden Bestimmungen in § 5 über unsere allgemeine Haftung. Da wir nicht Produzent
der von uns gelieferten Waren sind, können wir für Qualitätsmängel, die nicht ohne weiteres
bei der durch uns durchgeführten Sichtüberprüfung der verpackten Ware erkennbar sind,
nicht auf Schadensersatz haften.

7. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab
Gefahrübergang. Die Verjährung ist bei der Vornahmevon Ersatzlieferungen vom Zeitpunkt
des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge bei uns bis zur Vollendung der Ersatzlieferung
bzw. zum vollständigen Fehlschlagen der Ersatzlieferung lediglich gehemmt; § 212 BGB
findet insofern keine Anwendung.

§ 5 HAFTUNG

1. Unsere Haftung aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung
vertraglicher bzw. gesetzlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Daneben haften wir auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von für die
Vertragserfüllung wesentlichen und die Erreichung des Vertrags sichernden sog.
Kardinalpflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf deren Einhaltung der Kunde
unbedingt vertrauen darf. Im Falle einer solchen Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist
unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den jeweiligen Wert
der Bestellung bzw. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern
dieser höher ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einfach fahrlässiger Verletzung
von Leben, Körper bzw. Gesundheit sowie bei einer Haftung aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder des
Straßenverkehrsgesetzes und vergleichbarer Regelungen. Diese Haftungsbeschränkung findet
auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung.

2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, die im ursächlichen Zusammenhang mit der
Bestellung entstehen und die über unsere Haftung oder die unserer Erfüllung bzw.
Verrichtungsgehilfen gemäß vorstehender Regelungen hinausgehen, stellt der Kunde uns und
unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen frei.

3. Der Kunde haftet uns gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden
zustehender Ansprüche, auch soweit sie aus anderen Vertragsverhältnissen im Rahmen der
laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultieren, auch im Falle der
Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung unser Eigentum. Eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung oder Verarbeitung und jegliche
Verfügung, die nicht im Rahmen des beim Kunden üblichen Geschäftsbetriebes erfolgen,
bedürfen während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in jedem Fall unserer vorherigen
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird die von uns gelieferte Ware durch
Vermischung wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache, so werden wir im Verhältnis
des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den vermischten Sachen Dritter Mit- bzw.
Alleineigentümer für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes Eine Verarbeitung der von uns
gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgtstets ausschließlich in unserem Namen
und Interesse, aber ohne die Übernahme von Verpflichtungen durch uns. Im Falle einer
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Weiterveräußerung, Vermischung bzw. Verarbeitung
der von uns gelieferten Vorbehaltsware gelten sämtliche in diesem Zusammenhang
erworbenen Ansprüche des Kunden gegen Dritte bereits jetzt als an uns zum Zwecke der
Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden abgetreten. Sollte unser
Eigentumsvorbehalt mit einer bereits erfolgten Globalzession des Kunden an Dritte zum
Zweck der Finanzierung seines Geschäftsbetriebes kollidieren, so überträgt der Kunde uns
bereit jetzt seine dingliche Anwartschaft an der von uns gelieferten Ware in dem Umfang,
dass im Zeitpunkt der Freigabe des Sicherungseigentums durch den finanzierenden Dritten
die entsprechende von uns gelieferte Ware wieder automatisch in unser Vorbehaltseigentum
fällt, ohne dass der Kunde Eigentum daran erlangt. Der Kunde ist widerruflich durch uns
ermächtigt, die an uns abgetretenen Ansprüche für unsere Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug ist oder drohende
Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der so bestehenden
Sicherheiten unsere gesamten gesicherten Forderungen um 45%, sind wir zu einer Freigabe
der Sicherheiten in Höhe des diese Deckungsgrenze übersteigenden Betrages verpflichtet.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig überalle ihm bekannt werdenden bzw. aus
seiner Sphäre stammenden Umstände und Ereignisse schriftlich zu informieren, die geeignet
sind, Bestand bzw. Umfang unserer Sicherheiten zu beeinflussen.

3. Jegliche erforderlich werdenden Interventionskosten im Zusammenhang mit der Wahrung
unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Kunde uns ersetzen. Im Übrigen ist er
zur Wahrung unserer Rechte in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Offenlegung des
Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten sowie zum Mitwirken an der Wahrung unserer
Rechte verpflichtet.

4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir nebenunseren gesetzlichen Verzugsrechten
zum Herausverlangen der von uns gelieferten und noch vom Eigentumsvorbehalt erfassten
Ware berechtigt. Verlangen wir lediglich die Herausgabe, bedeutet dies nicht automatisch den
Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND; RECHTSWAHL

1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist, sofernsich aus der Auftragsbestätigung nicht
ausdrücklich etwas anderes ergibt, der Ort, an dem wir die Ware von unserem Lieferanten
beschaffen, im Zweifel jedoch grundsätzlich Passau. Erfüllungsort für Zahlungen ist Passau.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ausund im Zusammenhang mit der Bestellung
ergebenden Streitigkeiten ist Passau, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichesSondervermögen ist oder er keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind auch berechtigt,
am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von
UN-Kaufrecht.

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